Compliance
Employer of Record oder eigene EU-Gesellschaft: wie Sie entscheiden
Ein praktischer Vergleich zwischen Einstellung über einen EOR und lokaler Gründung – und dem Punkt, an dem sich die Rechnung umkehrt.
18. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit
Die Frage dreht sich eigentlich um Zeit und Personalstärke
Ein Employer of Record ermöglicht es Ihnen, jemanden innerhalb weniger Tage in einem EU-Land zu beschäftigen, unter Nutzung einer bestehenden lokalen Beschäftigungsinfrastruktur. Die Gründung einer eigenen Gesellschaft gibt Ihnen volle Kontrolle, dauert aber Monate und schafft dauerhafte Verpflichtungen: Registrierung, lokale Buchhaltung, gesetzliche Meldungen und meist eine lokale Geschäftsführung oder Vertretung.
Die Entscheidung ist selten ideologisch. Sie hängt davon ab, wie viele Personen Sie voraussichtlich in diesem Land beschäftigen, wie lange voraussichtlich, und wie schnell die erste Einstellung produktiv sein muss.
Wann ein EOR die bessere Antwort ist
Das Testen eines Marktes mit ein bis fünf Personen ist der klarste Fall. Ebenso die Einstellung einer einzelnen Fachkraft, die in einem Land lebt, in dem Sie keine Präsenz haben, die Umwandlung eines langjährigen Auftragnehmers in ein konformes Anstellungsverhältnis, oder die Überbrückung, während Ihre eigene Gesellschaft gegründet wird.
Der andere Fall, den viele unterschätzen, ist der Ausstieg. Eine Gesellschaft zu schließen ist langsam und teuer. Ein EOR-Arrangement zu beenden bedeutet, die vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten und die letzte Lohnabrechnung zu erledigen.
Wann die eigene Gesellschaft die Nase vorn hat
Sobald die Personalstärke in einem einzelnen Land in den zweistelligen Bereich wächst und dauerhaft aussieht, übersteigt die EOR-Gebühr pro Mitarbeiter:in meist die Fixkosten einer eigenen Gesellschaft. Gesellschaften ergeben auch Sinn, wenn Sie lokale Geschäftsverträge unterzeichnen, lokale Lizenzen halten, lokal fakturieren oder Beteiligungs- und Zusatzleistungsmodelle anbieten müssen, die ein EOR nicht verwalten kann.
Ein gängiges Muster funktioniert gut: mit einem EOR beginnen, das erste Team einstellen und Mitarbeitende in die eigene Gesellschaft überführen, sobald diese registriert ist und das Volumen es rechtfertigt.
Was Sie vor der Unterschrift in jedem Fall prüfen sollten
Fragen Sie, wer der rechtliche Arbeitgeber ist, welches Landesrecht den Vertrag regelt, wie Kündigung und Beendigung gehandhabt werden, was mit aufgelaufenem Urlaub passiert, ob die Übertragung geistigen Eigentums in dieser Rechtsordnung wasserdicht ist, und wie die Ausstiegsbedingungen lauten.
Lassen Sie sich die gesamten Arbeitgeberkosten – nicht nur das Gehalt – schriftlich geben. Die Arbeitgeber-Sozialabgaben variieren innerhalb der EU stark und können ein Budget um einen zweistelligen Prozentsatz verändern.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Beschäftigungsvorschriften unterscheiden sich je EU-Mitgliedstaat – wir klären die Details mit Ihnen vor jeder Einstellung.
